Musikwerkstatt Koinzer
Konditionen
Anmeldebedingungen / Abmeldebedingungen
Anmeldungen können in beiden Tarifgruppen jederzeit erfolgen , Abmeldungen in der Tarifgruppe I vierteljährlich außer Musikalische Früherziehung : eine Abmeldung ist dort im ersten Vierteljahr nach 3 Monaten möglich ; danach besteht Zahlungspflicht bis zum Ende des Schuljahrs.
Abmeldungen in der Tarifgruppe II sind nur zum 1.5. und 1.11. möglich und müssen mindestens 4 Wochen vor Ablauf der oben genannten Termine eingegangen sein.
Ausnahmen sind Kurse, die nur 1 Semester dauern.
Abmeldungen bedürfen in beiden Tarifgruppen der schriftlichen Form.
FERIENREGELUNG
Die Musikwerkstattferien orientieren sich am Ferienplan ( inclusive der beweglichen Ferientage ) der allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Rastatt, Sinzheim und Baden-Baden und werden durchbezahlt
Weitere Bedingungen sind Bestandteil der verschiedenen Unterrichtsverträge, die bei Abschluss des Vertrages zugesandt werden.
Zu Tarif I
Für Unterrichtsstunden, die der Schüler/in nicht wahrnimmt, gibt es kein Anrecht auf Ersatz -
im Krankheitsfall der Lehrkraft wird die Unterrichtsgebühr ab dem dritten Unterrichtsausfall erstattet
Zu Tarif II
Für Unterrichtsstunden, die der Schüler/in nicht wahrnimmt, gibt es kein Anrecht auf Ersatz -
Unterrichtsabsagen von Seiten der Lehrkraft werden nachgeholt oder ersetzt