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Konditionen

Anmeldebedingungen   /  Abmeldebedingungen

 

Anmeldungen können in beiden Tarifgruppen jederzeit erfolgen , Abmeldungen in der Tarifgruppe I  vierteljährlich außer Musikalische Früherziehung : eine Abmeldung ist dort im ersten Vierteljahr nach 3 Monaten möglich ; danach besteht Zahlungspflicht bis zum Ende des Schuljahrs.

 

Abmeldungen in der Tarifgruppe II sind nur zum 1.5. und 1.11. möglich und müssen mindestens 4 Wochen vor Ablauf der oben genannten Termine eingegangen sein. 

Ausnahmen sind Kurse, die nur 1 Semester dauern. 

Abmeldungen bedürfen in beiden Tarifgruppen der schriftlichen Form.

          

                                                                                                                                                             

FERIENREGELUNG            

           

Die Musikwerkstattferien orientieren sich am Ferienplan ( inclusive der beweglichen Ferientage ) der allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Rastatt, Sinzheim und Baden-Baden und werden durchbezahlt

 

 

Weitere Bedingungen sind Bestandteil der verschiedenen Unterrichtsverträge, die bei Abschluss des Vertrages zugesandt werden.

 

Zu Tarif I

Für Unterrichtsstunden, die der Schüler/in nicht wahrnimmt, gibt es kein Anrecht auf Ersatz - 

im Krankheitsfall der Lehrkraft wird die Unterrichtsgebühr ab dem dritten Unterrichtsausfall erstattet 

 

Zu Tarif II

Für Unterrichtsstunden, die der Schüler/in nicht wahrnimmt, gibt es kein Anrecht auf Ersatz - 

Unterrichtsabsagen von Seiten der Lehrkraft werden nachgeholt oder ersetzt

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